§ 19 PsychThApprO — Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.09.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.
Die Länder richten für die psychotherapeutische Prüfung zuständige Stellen ein.