nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 9 PsychPbG — Erlöschen des Anspruchs

Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vergütungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach Einstellung oder rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens bei dem für die Festsetzung der Vergütung zuständigen Gericht geltend gemacht wird.