Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 4 sind für jeden Vorgang:
1.
die Anzeige der Prostitutionsveranstaltung und
2.
der Ort der Prostitutionsveranstaltung.
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Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 4 sind für jeden Vorgang: