nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 24 ProdSG2011V 10 — Formale Nichtkonformität

Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Unabhängig von den Maßnahmen nach § 22 fordert die zuständige Behörde den betreffenden Wirtschaftsakteur oder den privaten Einführer dazu auf, die folgenden Fälle der Nichtkonformität zu korrigieren:

- 1. die CE-Kennzeichnung wurde nicht oder unter Verletzung von § 7 des Produktsicherheitsgesetzes oder von § 14 dieser Verordnung angebracht,

- 2. die EU-Konformitätserklärung oder die Erklärung gemäß Anhang III der Richtlinie 2013/53/EU wurden nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgestellt,

- 3. die technischen Unterlagen sind entweder nicht verfügbar oder unvollständig,

- 4. die Angaben des Herstellers gemäß § 6 Absatz 2 oder des Einführers gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 fehlen, sind falsch oder unvollständig oder

- 5. eine andere formale Anforderung nach den §§ 5, 6 oder 8 ist nicht erfüllt.

(2) Besteht die Nichtkonformität nach Absatz 1 weiter, trifft die zuständige Behörde alle geeigneten Maßnahmen, um die Bereitstellung des Produkts auf dem Markt zu untersagen oder einzuschränken oder um dafür zu sorgen, dass das Produkt zurückgerufen oder zurückgenommen wird. Im Falle eines privaten Einführers trifft die zuständige Behörde, falls die Nichtkonformität nach Absatz 1 weiter besteht, alle geeigneten Maßnahmen um die erstmalige Verwendung oder Nutzung des Produkts zu untersagen oder einzuschränken.

---

Zitiervorschlag: § 24 ProdSG2011V 10

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ProdSG2011V%2010/24

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
