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§ 21 1. ProdSV — Übergangsvorschriften

Verordnung über elektrische Betriebsmittel

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 30.05.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Elektrische Betriebsmittel, die die Anforderungen der Richtlinie 2006/95/EG in der Fassung vom 12. Dezember 2006, die durch die Richtlinie 2014/35/EU aufgehoben worden ist, erfüllen und vor dem 20. April 2016 in den Verkehr gebracht wurden, dürfen auf dem Markt bereitgestellt werden.