(1) Im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ ist eine Situationsaufgabe schriftlich zu bearbeiten sowie ein situationsbezogenes Fachgespräch zu führen.
(2) Durch die Bearbeitung der Situationsaufgabe sind folgende Befähigungen nachzuweisen:
Die Situationsaufgabe ist so zu gestalten, dass beide Qualifikationsschwerpunkte thematisiert werden. Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten „Produktionskonzept“ und „Produktionsablauf“ des Prüfungsteils Prozessmanagement sollen berücksichtigt werden. Die Prüfungsdauer der Situationsaufgabe beträgt mindestens 120 Minuten und höchstens 150 Minuten.
(3) Wurde in der Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistung besteht diese Möglichkeit nicht. Die einzelne Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
(4) Durch das situationsbezogene Fachgespräch sind folgende Befähigungen in den in den Nummern 1 und 2 aufgeführten Anwendungsfällen nachzuweisen:
Die zu prüfende Person wählt einen der Anwendungsfälle aus. Das situationsbezogene Fachgespräch soll mindestens 45 und höchstens 60 Minuten dauern.