nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anhang ProMechGebV — (zu § 1 Abs. 1)Gebührenverzeichnis

Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1831)

```
Lfd. Nr.	Gebührenpflichtige individuell zurechenbare öffentliche Leistung	Gebühr
1	Ausstellung eines Befürwortungsschreibens nach § 3 Abs. 6, § 5 Abs. 9 oder § 8 Abs. 5 ProMechG für Projekttätigkeiten der	
1.1	Projektkategorie 1	20 bis 400 Euro
1.2	Projektkategorie 2	200 bis 600 Euro
2	Erteilung einer Zustimmung nach § 3, § 5 oder § 8 ProMechG	
2.1	ohne vorangegangene Ausstellung eines Befürwortungsschreibens für Projekttätigkeiten der	
2.1.1	Projektkategorie 1	20 bis 400 Euro
2.1.2	Projektkategorie 2	200 bis 600 Euro
2.2	mit vorangegangener Ausstellung eines Befürwortungsschreibens für Projekttätigkeiten der	
2.2.1	Projektkategorie 1	20 bis 200 Euro
2.2.2	Projektkategorie 2	100 bis 300 Euro
3	Erteilung einer Bestätigung nach § 6 Abs. 1 ProMechG für Projekttätigkeiten der	
3.1	Projektkategorie 1	20 bis 400 Euro
3.2	Projektkategorie 2	200 bis 600 Euro
4	Erteilung einer Ermächtigung für eine nachträgliche Projektbeteiligung nach § 8 Abs. 6 ProMechG	20 bis 50 Euro
5	Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach Nr. 1 bis 4 für Projekttätigkeiten, bei deren Durchführung nach Maßgabe der Projektdokumentation nicht mehr als 10 000 Emissionsreduktionseinheiten oder zertifizierte Emissionsreduktionen pro Jahr erzeugt werden können	50 bis 75 Prozentder entsprechenden Gebühr nach Nr. 1bis 4, mindestens jedoch 20 Euro
6	Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach Nr. 1 bis 4 für Projekttätigkeiten, die in den am wenigsten entwickelten Ländern durchgeführt werden	20 bis 50 Euro
7	Überprüfungsgesuch nach § 4 oder § 9 ProMechG	20 bis 600 Euro
8	Widerspruchsgebühr	
8.1	Teilweise oder vollständige Zurückweisung eines Widerspruchs gegen den Verwaltungsakt, soweit der Widerspruch nicht nur deshalb keinen Erfolg hatte, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift unbeachtlich ist	20 bis 600 Euro
8.2	Rücknahme eines Widerspruchs nach Beginn der sachlichen Bearbeitung, jedoch vor derenBeendigung	bis zu 75 Prozent der Gebühr nach Nr. 8.1
8.3	Erfolgloser Widerspruch, der sich ausschließlich gegen eine Gebührenfestsetzung richtet	bis zu 10 Prozentdes streitigen Betrages.
```

---

Zitiervorschlag: Anhang ProMechGebV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ProMechGebV/anhang

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
