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§ 2 PreisStatGDV 5

Fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Preisstatistik

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 17.12.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 10 des Gesetzes über die Preisstatistik auch im Land Berlin.