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§ 10 PreisStatG

Gesetz über die Preisstatistik

Außer Kraft: § 10 ist seit 17.12.2019 nicht mehr im PreisStatG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.