(1) Nach dem Zeitpunkt sind zu unterscheiden:
a)
Vorkalkulationen (Kalkulationen, die zeitlich der Leistungserstellung vorausgehen),
b)
Nachkalkulationen (Kalkulationen, die zeitlich nach der Leistungserstellung durchgeführt werden).
(2) Nach dem Verfahren sind zu unterscheiden:
a)
Divisionsverfahren (Divisionsrechnungen, Äquivalenzziffernrechnungen),
b)
Zuschlagsverfahren (Verrechnungssatzverfahren (Sortenrechnungen und Auftragsrechnungen)),
c)
Mischformen von a) und b).