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# Nr 20 PreisLS — Beistellung von Stoffen, Personal oder Anlagen

Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)  
Stand: 12.04.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom Auftraggeber kostenlos beigestellte Stoffe, Personal oder Anlagen sind, soweit sie Gemeinkosten verursachen, entsprechend ihrem gegebenenfalls geschätzten Wert den Kosten zuzuschlagen und sodann von den Selbstkosten mit dem gleichen Wert wieder abzusetzen.

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Zitiervorschlag: Nr 20 PreisLS

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/PreisLS/nr-20

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