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# § 1 PrVProfV (Bayern) — Erste Juristische Staatsprüfung

Verordnung über die Gewährung von Prüfervergütungen an Professoren und Professorinnen bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Beamtete wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen erhalten für ihre Mitwirkung bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgende Vergütung:

1.

Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung

621,92 €,

2.

für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe

207,31 €,

3.

für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten

für jede Erst- und Zweitbewertung je Arbeit

13,84 €,

4.

für den Stichentscheid

für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit

13,84 €,

mindestens jedoch je Aufgabe

83,04 €,

5.

für die mündliche Prüfung

für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling

20,04 €.

Die Vergütungssätze gelten bereits für den mündlichen Teil des Termins 2024/1 der Ersten Juristischen Staatsprüfung.

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Zitiervorschlag: § 1 PrVProfV (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/PrVProfV/1

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