Beamtete wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen erhalten für ihre Mitwirkung bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgende Vergütung:
1.
Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
621,92 €,
2.
für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
207,31 €,
3.
für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten
für jede Erst- und Zweitbewertung je Arbeit
13,84 €,
4.
für den Stichentscheid
für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
13,84 €,
mindestens jedoch je Aufgabe
83,04 €,
5.
für die mündliche Prüfung
für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
20,04 €.
Die Vergütungssätze gelten bereits für den mündlichen Teil des Termins 2024/1 der Ersten Juristischen Staatsprüfung.