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§ 7 PrKultbSaV

Verordnung über die Satzung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz"

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 30.11.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Der Präsident vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

(2) Gegenüber dem Präsidenten wird die Stiftung durch den Vorsitzenden des Stiftungsrats vertreten.