(1) Der Präsident vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
(2) Gegenüber dem Präsidenten wird die Stiftung durch den Vorsitzenden des Stiftungsrats vertreten.
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(1) Der Präsident vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
(2) Gegenüber dem Präsidenten wird die Stiftung durch den Vorsitzenden des Stiftungsrats vertreten.