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§ 10 PrKultbSaV

Verordnung über die Satzung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz"

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 30.11.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Beirat und seine einzelnen Mitglieder beraten den Stiftungsrat und den Präsidenten. Der Beirat und jedes seiner Mitglieder können dem Stiftungsrat und dem Präsidenten Vorschläge und Anregungen unterbreiten.