§ 9 PrKultbG

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.12.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien.