Die Stiftung erhält eine Satzung, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates errichtet und die sie in gleicher Weise ändern und ergänzen kann.
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Die Stiftung erhält eine Satzung, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates errichtet und die sie in gleicher Weise ändern und ergänzen kann.