nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 PrümVtrAG — Automatisierter Abruf oder Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern

Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

DNA-Identifizierungsmuster dürfen über die Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes hinaus auch für einen automatisierten Abruf oder Abgleich nach den Artikeln 3 und 4 des Prümer Vertrags oder nach den Artikeln 3 und 4 des Ratsbeschlusses Prüm verwendet werden.