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§ 54 PrüfV 2017 — Übergangsvorschrift

Prüfungsberichteverordnung

Stand: 07.05.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die §§ 40a und 40b sind erstmals auf ein nach dem 31. Dezember 2024 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.