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# § 9 PrüVOFortkfmBf — Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen“

Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Wahlpflichthandlungsbereich „Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, betriebswirtschaftliche Vorgänge buchhalterisch manuell und elektronisch erfassen und prüfen zu können. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 4 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:

- 1. Belege erstellen, prüfen und kontieren,

- 2. Kassenbuch anlegen, führen und prüfen,

- 3. Lohnabrechnung vorbereiten,

- 4. Mitwirken bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses.

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Zitiervorschlag: § 9 PrüVOFortkfmBf

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/Pr%C3%BCVOFortkfmBf/9

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