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# § 4 PrüVOFortkfmBf — Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen“

Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens und berufliche Entwicklungspotenziale im Handwerk bewerten sowie Entscheidungsnotwendigkeiten darstellen zu können. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 6 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:

- 1. Unternehmensziele analysieren und in ein Unternehmenszielsystem einordnen,

- 2. Bedeutung der Unternehmenskultur und des Unternehmensimages für die betriebliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit begründen,

- 3. Situation eines Unternehmens am Markt analysieren und Erfolgspotenziale begründen,

- 4. Informationen aus dem Rechnungswesen, insbesondere aus der Bilanz sowie aus der Gewinn- und Verlustrechnung, zur Analyse von Stärken und Schwächen eines Unternehmens nutzen,

- 5. Informationen aus dem internen und externen Rechnungswesen zur Entscheidungsvorbereitung nutzen,

- 6. Rechtsvorschriften, insbesondere des Gewerbe- und Handwerksrechts sowie des Handels- und Wettbewerbsrechts, bei der Analyse von Unternehmenszielen und -konzepten anwenden.

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Zitiervorschlag: § 4 PrüVOFortkfmBf

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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