nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 PrämEhrG (Brandenburg) — Trageerlaubnis

Prämien- und Ehrenzeichengesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Tragen bereits verliehener Medaillen für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr ist weiterhin gestattet.

Einzelnorm