nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 4 PrämEhrG (Brandenburg) — Verleihung und Aushändigung

Prämien- und Ehrenzeichengesetz  
Landesrecht Brandenburg  
Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Über die Verleihung der Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr wird eine durch das für Brandschutz zuständige Mitglied der Landesregierung unterzeichnete Urkunde ausgestellt. Diese Urkunde wird der ausgezeichneten Person ausgehändigt und verbleibt in deren Eigentum. Bisher verliehene Urkunden behalten ihre Gültigkeit.

(2) Die Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr geht in das Eigentum der ausgezeichneten Person über.

(3) Zuständig für die Aushändigung der Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr sind:

die amtsfreien Gemeinden, Ämter und Verbandsgemeinden für eine zehn-, 20-, 30- und 40-jährige aktive Dienstzeit in der Freiwilligen Feuerwehr,

die kreisfreien Städte für eine zehn-, 20-, 30-, 40-, 50-, 60-, 70-, 75- und 80-jährige aktive Dienstzeit in der Freiwilligen Feuerwehr und

die Landkreise für eine 50-, 60-, 70-, 75- und 80-jährige aktive Dienstzeit in der Freiwilligen Feuerwehr.

(4) Die amtsfreien Gemeinden, Ämter und Verbandsgemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise senden nicht ausgehändigte Medaillen für Treue Dienste an die Bewilligungsbehörde zurück.

Einzelnorm

---

Zitiervorschlag: § 4 PrämEhrG (Brandenburg)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Brandenburg, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 30.07.2026.

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/Pr%C3%A4mEhrG/4?asof=2026-07-30

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
