nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 16 PrämEhrG (Brandenburg) — Verleihungsstufen

Prämien- und Ehrenzeichengesetz

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz werden jeweils in drei Stufen verliehen:

in Silber am Bande,

in Gold am Bande,

als Sonderstufe in Gold als Steckkreuz.

Einzelnorm