Der Vorstand führt die Geschäfte unter Beachtung der Geschäftsordnung und des vom Aufsichtsrat gebilligten Geschäftsverteilungsplans.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Der Vorstand führt die Geschäfte unter Beachtung der Geschäftsordnung und des vom Aufsichtsrat gebilligten Geschäftsverteilungsplans.