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# § 2 PostG 1998 — Regulierung

Postgesetz  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 19.07.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Regulierung des Postwesens ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.

(2) Ziele der Regulierung sind:

- 1. die Wahrung der Interessen der Kunden sowie die Wahrung des Postgeheimnisses,

- 2. die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs, auch in der Fläche, auf den Märkten des Postwesens,

- 3. die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst),

- 4. die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit,

- 5. die Berücksichtigung sozialer Belange.

(3) Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleibt unberührt.

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Zitiervorschlag: § 2 PostG 1998

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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