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§ 21 PolBeauftrG — Inkrafttreten

Polizeibeauftragtengesetz

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 05.03.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.