Über den Prüfungsverlauf ist für jede Kommissarbewerberin und jeden Kommissarbewerber eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist zur Prüfungsakte zu geben. Sie kann auch elektronisch angefertigt werden.
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Über den Prüfungsverlauf ist für jede Kommissarbewerberin und jeden Kommissarbewerber eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist zur Prüfungsakte zu geben. Sie kann auch elektronisch angefertigt werden.