Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für den Aufstieg der Beamtinnen und Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (Kommissarbewerberinnen und Kommissarbewerber).
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Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für den Aufstieg der Beamtinnen und Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (Kommissarbewerberinnen und Kommissarbewerber).