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# Anlage PlanzV 90

Planzeichenverordnung  
Historische Fassung: Stand 13.04.2025 bis 15.08.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 1991, 58 [Anlagenband])

Anlage zur Planzeichenverordnung 1990 Planzeichen für Bauleitpläne

```
1.	Art der baulichen Nutzung(§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs - BauGB -,§§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung - BauNVO -)		
			schwarz/weiß	farbig
1.1.	Wohnbauflächen(§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Rot mittel
1.1.1.	Kleinsiedlungsgebiete(§ 2 BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Rot mittel
1.1.2.	Reine Wohngebiete(§ 3 BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Rot mittel
1.1.3.	Allgemeine Wohngebiete(§ 4 BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Rot mittel
1.1.4.	Besondere Wohngebiete(§ 4a BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Rot mittel
1.2.	Gemischte Bauflächen(§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Braun mittel
1.2.1.	Dorfgebiete(§ 5 BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Braun mittel
1.2.2.	DörflicheWohngebiete(§ 5a BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Braun mittel
1.2.3.	Mischgebiete(§ 6 BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Braun mittel
1.2.4.	Urbane Gebiete(§ 6a BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Braun mittel
1.2.5.	Kerngebiete(§ 7 BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Braun mittel
1.3.	Gewerbliche Bauflächen(§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Grau mittel
1.3.1.	Gewerbegebiete(§ 8 BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Grau mittel
1.3.2.	Industriegebiete(§ 9 BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Grau mittel
1.4.	Sonderbauflächen(§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO)		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Orange mittel
1.4.1.	Sondergebiete, die derErholung dienen(§ 10 BauNVO)z. B.: Wochenendhaus- gebiete		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Orange mittel
1.4.2.	Sonstige Sondergebiete(§ 11 BauNVO)z. B.: Klinikgebiete		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Orange mittel
		Zur weiteren Unterscheidung der Baugebiete sind Farbab-stufungen zulässig.	
		Im Bebauungsplan können die farbigen Flächensignaturenauch als Randsignaturen verwendet werden.	
		Im Flächennutzungsplan kann bei den Planzeichen fürdie Bauflächen der Nummern 1.1. bis 1.4. bei farbigerDarstellung der Buchstabe entfallen.	
1.5.	Beschränkung der Zahlder Wohnungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)	Aus besonderen städtebaulichen Gründen kann die höchst-zulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden durchErgänzungen der Planzeichen festgesetzt werden.	
		z.B.	[Abbildung]	[Abbildung]	
2.	Maß der baulichen Nutzung(§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)			
2.1.	Geschoßflächenzahl	Dezimalzahl im Kreis, als Höchstmaß	z.B.	[Abbildung]
		als Mindest- und Höchstmaß	z.B.	[Abbildung]
		oder GFZ mit Dezimalzahl, als Höchstmaß	z.B.	GFZ 0,7
		als Mindest- und Höchstmaß	z.B.	GFZ 0,5 bis 0,7
2.2.	Geschoßflache	GF mit Flächenangabe, als Höchstmaß	z.B.	GF 500 m2
		als Mindest- und Höchstmaß	z.B.	GF 400 m2 bis 500 m2
2.3.	Baumassenzahl	Dezimalzahl im Rechteck	z.B.	[Abbildung]
		oder BMZ mit Dezimalzahl,	z.B.	BMZ 3,0
2.4.	Baumasse	BM mit Volumenangabe	z.B.	BM 4000 m3
2.5.	Grundflächenzahl	Dezimalzahl	z.B.	0,4
		oder GRZ mit Dezimalzahl,	z.B.	GRZ 0,4
2.6.	Grundfläche	GR mit Flächenangabe	z.B.	GR 100 m2
2.7.	Zahl der Vollgeschosse				
	als Höchstmaß	römische Ziffer,	z.B.	III
	als Mindest- und Höchstmaß	römische Ziffer,	z.B.	III-V
	zwingend	römische Ziffer in einem Kreis,	z.B.	[Abbildung]
2.8.	Höhe baulicher Anlagen	in ................. m über einem Bezugspunkt	
	als Höchstmaß				
		Traufhöhe TH	z.B.	TH 12,4 m über Gehweg
		Firsthöhe FH	z.B.	FH 53,5 m über NN
		Oberkante OK	z.B.	OK 124,5 m über NN
	als Mindest- und Höchstmaß			z.B.	OK 116,0 m bis 124,5 m über NN
	zwingend			z.B.	[Abbildung] 124,5m über NN
3.	Bauweise, Baulinien, Baugrenzen(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)			
3.1.	Offene Bauweise			[Abbildung]	
3.1.1.	nur Einzelhäuser zulässig			[Abbildung]	
3.1.2.	nur Doppelhäuser zulässig			[Abbildung]	
3.1.3.	nur Hausgruppen zulässig			[Abbildung]	
3.1.4.	nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig		[Abbildung]	
3.2.	Geschlossene Bauweise			ɡ	
3.3.	Abweichende Bauweise	Im Bebauungsplan ist die von 3.1. oder 3.2. abweichendeBauweise näher zu bestimmen.	
			schwarz/weiß		farbig
3.4.	Baulinie		[Abbildung]		[Abbildung]Rot
3.5.	Baugrenze		[Abbildung]		[Abbildung]Blau
		Die Bestimmungslinien der Nummern 3.4. und 3.5. könnenbei farbiger Darstellung auch in durchgezogenen Linienausgeführt werden.	
4.	Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungendes öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf,Flächen für Sport- und Spielanlagen(§ 5 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a und Absatz 4, § 9 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 6 BauGB)	
			schwarz/weiß		farbig
4.1.	Flächen für den Gemeinbedarf	[Abbildung]		[Abbildung]Karminrot mittel
		Im Bebauungsplan kann die farbige Flächensignatur auchals Randsignatur verwendet werden.	
	Einrichtungen und Anlagen:			
		Öffentliche Verwaltungen	[Abbildung]	Sportlichen Zweckendienende Gebäudeund Einrichtungen	[Abbildung]
		Schule	[Abbildung]	Post	[Abbildung]
		Kirchen und kirchlichenZwecken dienende Gebäudeund Einrichtungen	[Abbildung]	Schutzbauwerk	[Abbildung]
		Sozialen Zweckendienende Gebäudeund Einrichtungen	[Abbildung]	Feuerwehr	[Abbildung]
		Gesundheitlichen Zweckendienende Gebäudeund Einrichtungen	[Abbildung]		
		Kulturellen Zweckendienende Gebäudeund Einrichtungen	[Abbildung]		
		Die vorstehenden Zeichen können bei Bedarf durch Buchstabenergänzt werden.	
		Im Flächennutzungsplan können die vorstehenden Zeichen zurKennzeichnung der Lage auch ohne Flächendarstellungverwendet werden.	
4.2.	Flächen für Sport- und Spielanlagen	[Abbildung]	
		Sportanlagen	[Abbildung]	Spielanlagen	[Abbildung]
		Die vorstehenden Zeichen können bei Bedarf durch Buchstabenergänzt werden.	
		Im Flächennutzungsplan können die vorstehenden Zeichen zurKennzeichnung der Lage auch ohne Flächendarstellung verwendetwerden.	
5.	Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge(§ 5 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB)	
5.1.	Straßenverkehr				
			schwarz/weiß		farbig
5.1.1.	Autobahnen und autobahn-ähnliche Straßen	[Abbildung]		[Abbildung]Goldocker
5.1.2.	Sonstige überörtliche undörtliche Hauptverkehrsstraßen	[Abbildung]		[Abbildung]Goldocker
5.1.3.	Ruhender Verkehr			[Abbildung]	
5.2.	Bahnen				
5.2.1.	Bahnanlagen		[Abbildung]		[Abbildung]Violett mittel
5.2.2.	Straßenbahnen		[Abbildung]		[Abbildung]Violett dunkel
5.2.3.	Seilbahnen		[Abbildung]		[Abbildung]Violett dunkel
5.3.	Überörtliche Wege und örtlicheHauptwege			
		z. B. Hauptwanderweg	[Abbildung]
5.4.	Umgrenzung der Flächenfür den Luftverkehr	[Abbildung]		[Abbildung]Violett dunkel
	Zweckbestimmung:			
		Flughafen	[Abbildung]	Landeplatz	[Abbildung]
		Segelfluggelände	[Abbildung]	Hubschrauber-landeplatz	[Abbildung]
6.	Verkehrsflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)			
			schwarz/weiß	farbig
6.1.	Straßenverkehrsflächen		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Goldocker
6.2.	Straßenbegrenzungslinieauch gegenüber Verkehrsflächenbesonderer Zweckbestimmung	[Abbildung]	[Abbildung]Permanentgrün hell
		Die Straßenbegrenzungslinie entfällt, wenn sie mit einerBaulinie oder Baugrenze zusammenfällt.	
6.3.	Verkehrsflächen beson-derer Zweckbestimmung		[Abbildung]	[Abbildung]	[Abbildung]Goldocker
	Zweckbestimmung:			
		Öffentliche Parkfläche		[Abbildung]	
		Fußgängerbereich		[Abbildung]	
		Verkehrsberuhigter Bereich	[Abbildung]	
6.4.	Ein bzw. Ausfahrten und Anschlußanderer Flächen an die Verkehrsflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 und Abs. 6 BauGB)			
		z.B. Einfahrt		[Abbildung]	
		z.B. Einfahrtbereich		[Abbildung]	
		z.B. Bereich ohne Ein- und Ausfahrt		[Abbildung]	
6.5.	Bahnen	Planzeichen vgl. Abschnitt 5.2.		
6.6.	Luftverkehr	Planzeichen vgl. Abschnitt 5.4.		
7.	Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen; Anlagen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken(§ 5 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 4 und Absatz 4, § 9 Absatz 1 Nummer 12, 14 und Absatz 6 BauGB)	
			schwarz/weiß		farbig
			[Abbildung]		[Abbildung]Gelb hell
		Im Bebauungsplan kann die farbige Flächensignatur auchals Randsignatur verwendet werden.	
	Zweckbestimmung bzw. Anlagen und Einrichtungen:			
		Elektrizität	[Abbildung]	Abwasser	[Abbildung]
		Gas	[Abbildung]	Abfall	[Abbildung]
		Fernwärme	[Abbildung]	Ablagerung	[Abbildung]
		Wasser	[Abbildung]		
		Erneuerbare Energien	[Abbildung]		
		Kraft-Wärme-Kopplung	[Abbildung]		
		Die vorstehenden Zeichen können bei Bedarf durch Buchstabenergänzt werden.	
		Im Flächennutzungsplan können die vorstehenden Zeichenzur Kennzeichnung der Lage auch ohne Flächendarstellungverwendet werden.	
8.	Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen(§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 6 BauGB)		
		oberirdisch	[Abbildung]
		unterirdisch	[Abbildung]
		Die Art der Leitungen soll näher bezeichnet werden.	
9.	Grünflächen(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB)		
			Schwarz/weiß		farbig
			[Abbildung]		[Abbildung]Grün mittel
		Im Bebauungsplan sind Grünflächen als öffentliche oderprivate Grünflächen besonders zu bezeichnen.	
		Im Bebauungsplan kann die Flächensignatur auch alsRandsignatur verwendet werden.	
	Zweckbestimmung:			
		Parkanlage	[Abbildung]	Zeltplatz	[Abbildung]
		Dauerkleingärten	[Abbildung]	Badeplatz,Freibad	[Abbildung]
		Sportplatz	[Abbildung]	Friedhof	[Abbildung]
		Spielplatz	[Abbildung]		
		Im Flächennutzungsplan können die vorstehenden Zeichenzur Kennzeichnung der Lage auch ohne Flächendarstellungverwendet werden.	
10.	Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses(§ 5 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 16 und Abs. 6 BauGB)	
			schwarz/weiß		farbig
10.1.	Wasserflächen		[Abbildung]		[Abbildung]Blau mittel
		Die Flächensignatur kann auch als Randsignatur verwendet werden.	
	Zweckbestimmung z. B.:			
		Hafen	[Abbildung]		[Abbildung]Blau mittel
10.2.	Umgrenzung von Flächen für dieWasserwirtschaft, den Hoch-wasserschutz und die Regelungdes Wasserabflusses	[Abbildung]		[Abbildung]Blau dunkel
	Zweckbestimmung z. B.:			
		Hochwasser-rückhaltebecken	[Abbildung]		[Abbildung]Blau dunkel
		Überschwemmungs-gebiet	[Abbildung]		[Abbildung]
					Blau dunkel
10.3.	Umgrenzung der Flächen mit wasser-rechtlichen Festsetzungen	[Abbildung]		[Abbildung]Blau dunkel
	Zweckbestimmung z. B.:			
		Schutzgebiet fürGrund- und Quell-wassergewinnung	[Abbildung]		[Abbildung]Blau dunkel
		Schutzgebiet fürOberflächen-gewässer	[Abbildung]		[Abbildung]Blau dunkel
11.	Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen(§ 5 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 17 und Abs. 6 BauGB)	
11.1.	Flächen für Aufschüttungen	[Abbildung]
11.2.	Flächen für Abgrabungen oder fürdie Gewinnung von Bodenschätzen	[Abbildung]
		Bei kleinen Flächen kann die Randsignatur im Flächennutzungsplan entfallen.	
12.	Flächen für die Landwirtschaft und Wald(§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 18 und Abs. 6 BauGB)		
			schwarz/weiß		farbig
12.1.	Flächen für die Landwirtschaft	[Abbildung]		[Abbildung]Gelbgrün
12.2.	Flächen für Wald		[Abbildung]		[Abbildung]Blaugrün
		Die Flächensignaturen können auch als Randsignaturen verwendet werden.	
	Zweckbestimmung z. B.:			
		Erholungswald	[Abbildung]
13.	Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)	
			schwarz/weiß		farbig
13.1.	Umgrenzung von Flächen für Maßnah-men zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und Landschaft(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4,§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 6 BauGB)	[Abbildung]		[Abbildung]Grün dunkel
	Maßnahmen zur Schutz, zur Pflegeund zur Entwicklung von Natur undLandschaft, soweit solche Fest-setzungen nicht nach anderenVorschriften getroffen werden können(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 6 BauGB)			
		Im Bebauungsplan sind die Maßnahmen näher zu bestimmen.	
13.2.	Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchernund sonstigen Bepflanzungensowie Bindungen für Bepflanzungenund für die Erhaltung von Bäumen,Sträuchern und sonstigen Bepflanzungensowie von Gewässern(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 und Abs. 6 BauGB)			
	Anpflanzen:	Bäume	[Abbildung]		[Abbildung]
		Sträucher	[Abbildung]		[Abbildung]
		SonstigeBepflanzungen	[Abbildung]		[Abbildung]Grün dunkel
	Erhaltung:	Bäume	[Abbildung]		[Abbildung]
		Sträucher	[Abbildung]		[Abbildung]
		SonstigeBepflanzungen	[Abbildung]		[Abbildung]Grün dunkel
		Festsetzungen für Teile baulicher Anlagensind im Bebauungsplan näher zu bestimmen.	
13.2.1.	Umgrenzung von Flächen zumAnpflanzen von Bäumen, Sträuchernund sonstigen Bepflanzungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe a) und Abs. 6 BauGB)	[Abbildung]
	Anpflanzen:	Bäume	[Abbildung]		[Abbildung]
		Sträucher	[Abbildung]		[Abbildung]
		SonstigeBepflanzungen	[Abbildung]		[Abbildung]Grün dunkel
13.2.2.	Umgrenzung von Flächen mitBindungen für Bepflanzungen und fürdie Erhaltung von Bäumen, Sträuchernund sonstigen Bepflanzungen sowievon Gewässern(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b) und Abs. 6 BauGB)	[Abbildung]
	Erhaltung:	Bäume	[Abbildung]		[Abbildung]
		Sträucher	[Abbildung]		[Abbildung]
		SonstigeBepflanzungen	[Abbildung]		[Abbildung]
			schwarz/weiß		farbig
13.3.	Umgrenzung von Schutzgebieten undSchutzobjekten im Sinne des Natur-schutzrechts(§ 5 Abs.4, § 9 Abs. 6 BauGB)	[Abbildung]		[Abbildung]Grün dunkel
		Bei Bedarf sind zur weiteren Unterscheidung der Schutzgebiete undSchutzobjekte Differenzierungen in der Umgrenzungssignatur zulässig.	
	Schutzgebiete und Schutzobjekte:			
		Naturschutzgebiet	[Abbildung]	Naturpark	[Abbildung]
		Nationalpark	[Abbildung]	Naturdenkmal	[Abbildung]
		Landschaftsschutz-gebiet	[Abbildung]	GeschützterLandschafts-bestandteil	[Abbildung]
14.	Regelungen für die Stadterhaltung und für den Denkmalschutz(§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6, § 172 Abs. 1 BauGB)		
			schwarz/weiß		farbig
14.1.	Umgrenzung von Erhaltungsbe-reichen, wenn im Bebauungs-plan bezeichnet(§ 172 Abs. 1 BauGB)	[Abbildung]		[Abbildung]Rot
14.2.	Umgrenzung von Gesamtanlagen(Ensembles), die dem Denk-malschutz unterliegen(§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB)	[Abbildung]		[Abbildung]Rot
14.3.	Einzelanlagen (unbeweglicheKulturdenkmale), die demDenkmalschutz unterliegen(§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB)	[Abbildung]		
15.	Sonstige Planzeichen			
			schwarz/weiß		farbig
15.1.	Umgrenzung der Bauflächen, fürdie eine zentrale Abwasserbe-seitigung nicht vorgesehen ist(§ 5 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4 BauGB)	[Abbildung]		[Abbildung]Gelb hell
15.2.	Mindestmaße für die Größe, Breiteund Tiefe von Baugrundstückenund Höchstmaße fürWohnbaugrundstücke(§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)			
		Mindest-/Höchstgröße	F mind./höchst.	z.B.	F mind./höchst. 1000 m2
		Mindest-/Höchstbreite	b mind./höchst.	z.B.	b mind./höchst. 20 m
		Mindest-/Höchsttiefe	t mind./höchst.	z.B.	t mind./höchst. 60 m
15.3.	Umgrenzung von Flächen fürNebenanlagen, Stellplätze,Garagen und Gemeinschafts-anlagen(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB)	[Abbildung]		[Abbildung]Rot
	Zweckbestimmung:			
		Stellplätze	St	Gemeinschafts-stellplätze	GSt
		Garagen	Ga	Gemeinschafts-garagen	GGa
		Spielplatz	[Abbildung]		
15.4.	Besonderer Nutzungszweck vonFlächen, der durch besonderestädtebauliche Gründe erfor-derlich wird(§ 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB)	z.B.	[Abbildung]	
15.5.	Mit Geh-, Fahr- und Leitungs-rechten zu belastende Flächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 und Abs. 6 BauGB)		[Abbildung]	
		bei schmalen Flächen	[Abbildung]	
15.6.	Umgrenzung der Flächen für Nutzungs-beschränkungen oder für Vorkehrungenzum Schutz gegen schädliche Umwelt-einwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB)	[Abbildung]
	Umgrenzungen der Flächen für besondereAnlagen und Vorkehrungen zum Schutzvor schädlichen Umwelteinwirkungen imSinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 6 BauGB)			
		Im Bebauungsplan sind die Maßnahmen innerhalb der Flächennäher zu bestimmen.	
15.7.	Umgrenzung der Gebiete, in denenbestimmte, die Luft erheblich ver-unreinigende Stoffe nicht oder nurbeschränkt verwendet werden dürfen(§ 9 Abs. 1 Nr. 23 und Abs. 6 BauGB)	[Abbildung]
		Im Bebauungsplan sind die Maßnahmen innerhalb der Gebietenäher zu bestimmen.	
15.8.	Umgrenzung der Flächen, die von derBebauung freizuhalten sind(§ 9 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 6 BauGB)	[Abbildung]
	Umgrenzung der von der Bebauungfreizuhaltenden Schutzflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 6 BauGB)			
		Im Bebauungsplan sind die Maßnahmen innerhalb der Flächennäher zu bestimmen.	
15.9.	Flächen für Aufschüttungen, Abgra-bungen und Stützmauern, soweit siezur Herstellung des Straßenkörperserforderlich sind(§ 9 Abs. 1 Nr. 26 und Abs. 6 BauGB)			
		Aufschüttung	[Abbildung]
		Abgrabung	[Abbildung]
		Stützmauer	[Abbildung]
15.10.	Höhenlage bei Festsetzungen(§ 9 Abs. 2 und 6 BauGB)	z.B.	[Abbildung]	Ok(Oberkante)Gehweg 124,5 m ü. NN
		z.B.	[Abbildung]	Uk(Unterkante)Brücke 116,0 m ü. NN
			schwarz/weiß		farbig
15.11.	Umgrenzung der Flächen, bei derenBebauung besondere bauliche Vor-kehrungen gegen äußere Einwirkungenoder bei denen besondere baulicheSicherungsmaßnahmen gegenNaturgewalten erforderlich sind(§ 5 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4, § 9 Abs. 5 Nr. 1 und Abs. 6 BauGB)	[Abbildung]		[Abbildung]Grau dunkel
	Umgrenzung der Flächen, unterdenen der Bergbau umgeht oderdie für den Abbau von Mineralienbestimmt sind(§ 5 Abs 3 Nr. 2 und Abs. 4, § 9 Abs. 5 Nr. 2 und Abs. 6 BauGB)			
			schwarz/weiß
15.12.	Umgrenzung der für baulicheNutzungen vorgesehenen Flächen,deren Böden erheblich mitumweltgefährdenden Stoffenbelastet sind(§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB)	[Abbildung]
	Umgrenzung der Flächen, deren Bödenerheblich mit umweltgefährdendenStoffen belastet sind(§ 9 Abs. 5 Nr. 3 und Abs. 6 BauGB)			
		Im Flächennutzungsplan kann nachstehendes Zeichenzur Kennzeichnung der Lage ohne Flächendarstellung verwendet werden.	
			[Abbildung]		
15.13.	Grenze des räumlichen Geltungs-bereichs des Bebauungsplans(§ 9 Abs. 7 BauGB)	[Abbildung]		[Abbildung]Grau dunkel
15.14.	Abgrenzung unterschiedlicherNutzung, z. B. von Baugebieten,oder Abgrenzung des Maßes derNutzung innerhalb eines Baugebiets(z. B. § 1 Abs. 4 § 16 Abs. 5 BauNVO)	[Abbildung]
```

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Zitiervorschlag: Anlage PlanzV 90

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

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