nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 10 PhysLabAusbV — Aufhebung von Vorschriften

Verordnung über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/zur Physiklaborantin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Physiklaborant/Physiklaborantin sind vorbehaltlich des § 11 nicht mehr anzuwenden.