§ 6 PflegeArbbV 5 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung

Historische Fassung: Stand 01.05.2022 bis 01.02.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2024 außer Kraft.