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§ 6 PflegeArbbV 4 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung

Historische Fassung: Stand 03.05.2020 bis 01.05.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft und am 30. April 2022 außer Kraft.