Der Landespflegeausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz bedarf.
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Der Landespflegeausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz bedarf.