Zeugen und Sachverständige, die auf Beschluss der oder des Vorsitzenden hinzugezogen worden sind, erhalten eine Entschädigung entsprechend dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Zeugen und Sachverständige, die auf Beschluss der oder des Vorsitzenden hinzugezogen worden sind, erhalten eine Entschädigung entsprechend dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz.