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§ 9 PflSchAnwV 1992 — Generelles Anwendungsverbot

Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Außer Kraft: § 9 ist seit 05.07.2024 nicht mehr im PflSchAnwV 1992 enthalten. Angezeigt wird die Fassung, Stand 09.09.2021.

Glyphosat und Glyphosat-Trimesium (Anlage 1 Nummer 27a und 27b) unterliegen dem Anwendungsverbot nach den §§ 1 und 5 Absatz 1 erst ab dem 1. Januar 2024.