nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 13i PflBeschauV 1989 — Besondere Anforderungen an das Verbringen

Pflanzenbeschauverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 19.10.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die in Anhang IV Teil B der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände dürfen in die dort genannten Schutzgebiete nur verbracht werden, wenn die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden.