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§ 13b PflBeschauV 1989 — Anforderungen

Pflanzenbeschauverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 19.10.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die in Anhang IV Teil A Kapitel II der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse dürfen innergemeinschaftlich nur verbracht werden, wenn sie den in dort jeweils aufgeführten Anforderungen entsprechen.