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§ 2 PflBBetV — Anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene

Pflegeberufebeteiligungsverordnung

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 14.03.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Als anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene gilt der Deutsche Pflegerat e.V.