nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 57 PflAPrV — Aufgaben der Geschäftsstelle

Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung

Stand: 10.01.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die beim Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt die Fachkommission bei ihrer Arbeit. Sie übernimmt die administrativen Aufgaben für die Fachkommission.