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# Anlage 1 PflAFinV — (zu § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1) Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne Berücksichtigung der Ausbildungsvergütung

Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung  
Stand: 01.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1628 - 1630; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Aufstellung über die im Rahmen der Vereinbarung von Ausbildungsbudgets zu finanzierenden Tatbestände der Pflegeausbildung

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Lfd. Nr.	Kostenarten (zu finanzierende Tatbestände)[1]	Kostenartengruppen
A.	Kosten der Pflegeschule
1.	Kosten des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals einschließlich Kosten der Praxisbegleitung	Theoretischerund praktischerUnterricht
1.1	Schulleitung (insbesondere administrative und organisatorische Aufgaben, auch soweit Aufgaben des Lehrpersonals)
1.2	Hauptamtliches Lehrpersonal
1.3	Nebenberufliches Lehrpersonal
2.	Fahrtkostenerstattung des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals während der Praxisbegleitung
3.	Sachaufwandskosten	Sachaufwand
3.1	Lehr- und Arbeitsmaterialien
3.2	Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften)
3.3	Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
3.4	Büro- und Schulbedarf
3.5	Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste)
3.6	Rundfunk- und Fernsehgebühren
3.7	Anwendungssoftware
3.8	Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren
3.9	Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter einschließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes)
3.10	Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung
3.11	Personalbeschaffungskosten
3.12	Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten
3.13	Sonstige Sachaufwandskosten
4.	Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwaltung und sonstiger zentraler Dienste	Gemeinkosten (ggf. anteilig)
4.1	Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat)
4.2	Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.)
4.3	Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister, Reinigungsdienst u. ä.)
5.	Betriebskosten des Schulgebäudes
5.1	Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Pflegeschule genutzt werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichtsräume, Demonstrationsräume, Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medienräume, Besprechungsräume, Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie
	Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe
	Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung)
	Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen	
	Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen	
	Gebrauchsgüter	
	Mietnebenkosten für Ausbildungsräume	
6.	Sonstige Gemeinkosten	
B.	Kosten des Trägers der praktischen Ausbildung
1.	Kosten der Praxisanleitung	PraktischeAusbildung
1.1	Praktische Anleitung durch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter einschließlich Reisekosten
1.2	Kosten der Organisation nach den §§ 8 und 38a des Pflegeberufegesetzes sowie nach § 7 des Pflegefachassistenzgesetzes einschließlich Reisekosten
1.3	Arbeitsausfallkosten für die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter
1.4	Kosten der Qualifikation von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern, einschließlich der erforderlichen Fortbildungskosten
1.5	Kosten der Auszubildenden während der Praxiseinsätze mit Ausnahme der Ausbildungsvergütung (z. B. Fahrtkostenerstattung)
2.	Sachaufwandskosten	Sachaufwand
2.1	Lehr- und Arbeitsmaterialien
2.2	Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften)
2.3	Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
2.4	Bürobedarf
2.5	Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste)
2.6	Rundfunk- und Fernsehgebühren
2.7	Anwendungssoftware
2.8	Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren
2.9	Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter einschließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes)
2.10	Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung
2.11	Personalbeschaffungskosten
2.12	Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten
2.13	Sonstige Sachaufwandskosten
3.	Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwaltung und sonstiger zentraler Dienste	Gemeinkosten (ggf. anteilig)
3.1	Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat)
3.2	Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.)
3.3	Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister, Reinigungsdienst u. ä.)
4.	Betriebskosten der Gebäude
4.1	Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Ausbildungsstätte für die praktische Ausbildung genutzt werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichtsräume, Demonstrationsräume, Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medienräume, Besprechungsräume, Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie
	Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe
	Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung)
	Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen	
	Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen
	Gebrauchsgüter
	Mietnebenkosten für Ausbildungsräume
5.	Sonstige Gemeinkosten
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1 Die Kosten von weiteren aufgrund von Kooperationsverträgen an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen sind miteinzubeziehen.

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Zitiervorschlag: Anlage 1 PflAFinV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

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