nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 PflAFinV — Bestimmung der Ausbildungskosten und Bemessung von Pauschal- und Individualbudgets

Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die bei der Finanzierung der Pflegeausbildung nach § 27 des Pflegeberufegesetzes berücksichtigungsfähigen Kosten sind anhand der in Anlage 1 aufgeführten Kostentatbestände zu bestimmen.

(2) Die Ausbildungskosten sind prospektiv zu bestimmen.

(3) Werden bei einem Träger der praktischen Ausbildung oder in einer Pflegeschule andere Ausbildungsberufe unterrichtet, die nicht unter das Pflegeberufegesetz fallen, sind Kosten, die für diese Ausbildungsberufe anfallen, nicht berücksichtigungsfähig. Soweit Personal- oder Sachmittel sowohl für andere Ausbildungsberufe als auch für die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz genutzt werden, können diese in Höhe des auf die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz entfallenden Anteils der Kosten berücksichtigt werden.

(4) Zur Plausibilisierung der kalkulierten Kosten können Ist-Kosten-Daten herangezogen werden. Die Richtigkeit der Ist-Kosten ist durch geeignete Belege nachzuweisen.

(5) Die Pauschalen nach § 30 des Pflegeberufegesetzes und die Individualbudgets nach § 31 des Pflegeberufegesetzes sind so zu bemessen, dass die Kosten der Pflegeausbildung bei Einhaltung aller Qualitätsvorgaben des Pflegeberufegesetzes und der landesrechtlichen Vorgaben vollständig durch die Ausbildungsbudgets finanziert werden.

---

Zitiervorschlag: § 3 PflAFinV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/PflAFinV/3?asof=2019-06-10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
