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# § 9 PferdewMeistPrV — Anforderungen und Prüfungsinhalte

Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.

(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:

- 1. Einordnen und Beurteilen der Rahmenbedingungen und der Struktur von Betrieben der Pferdewirtschaft,

- 2. Kontrollieren und Bewerten von Haltungsverfahren, Produktion und Dienstleistungen,

- 3. Erfassen, Analysieren und Bewerten von Betriebsergebnissen,

- 4. Analysieren der Liquidität, Rentabilität und Stabilität,

- 5. Bewerten der Betriebs- und Arbeitsorganisation,

- 6. Beobachten und Bewerten von Märkten,

- 7. Erarbeiten und Anwenden von Vermarktungskonzepten, insbesondere bezogen auf Angebot, Nachfrage, Preisgestaltung und Werbung,

- 8. Beurteilen und Anwenden von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit,

- 9. Planen der Betriebsentwicklung, insbesondere unter Beachtung von Investitionen, Finanzierungen und Liquidität,

- 10. Anwenden berufsbezogener Rechtsvorschriften, insbesondere von Tierschutzrecht, Tierzuchtrecht, Tierseuchenrecht, Umweltrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie

- 11. Anwenden der betriebswirtschaftlichen Buchführung und der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und -verfahren.

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Zitiervorschlag: § 9 PferdewMeistPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/PferdewMeistPrV/9

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