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# Art 1 PfPTrStatG — Allgemeines

Gesetz zum PfP-Truppenstatut  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgenden in Brüssel am 20. Juli 1995 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkünften wird zugestimmt:

- a) dem Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen,

- b) dem Zusatzprotokoll vom 19. Juni 1995 zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen.

Das Übereinkommen und das Zusatzprotokoll werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

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Zitiervorschlag: Art 1 PfPTrStatG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/PfPTrStatG/1

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