Art 1 PersStdAuszÜbkG

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlich deutschen Übersetzung veröffentlicht.