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§ 126 PatG

Patentgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 14.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Sprache vor dem Patentamt und dem Patentgericht ist deutsch, sofern nichts anderes bestimmt ist. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.