Zum Mitglied des Vorstands kann nur gewählt werden, wer
1.
Mitglied der Patentanwaltskammer ist und
2.
den Beruf eines Patentanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Zum Mitglied des Vorstands kann nur gewählt werden, wer