Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Parkettleger-Handwerk
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.07.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.