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§ 9 ParkettlMeistPrV — Inkrafttreten

Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Parkettleger-Handwerk

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.07.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.