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§ 8 PapTechAusbV 2010 — Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin

Stand: 01.08.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“ sowie
2.
„Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“.