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§ 12 PapKuVerarbIndMeistPrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 20.03.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft.